Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Diese Bedingungen bilden die tatsächlichen Abläufe der Website ab und sind eine durchdachte Grundlage, ersetzen jedoch keine anwaltliche Prüfung. Gerade die Abschnitte zu Versicherung, Selbstbeteiligung und Haftung müssen mit dem tatsächlichen Versicherungsvertrag abgeglichen werden, sonst versprechen sie Kunden etwas, das die Police nicht deckt. Auch die Stornostaffel in Abschnitt 5 sollte vor dem Livegang bewusst festgelegt werden.
Offen ist außerdem die umsatzsteuerliche Behandlung. Die Preisklausel in § 3 sagt deshalb nur, dass die Beträge Endpreise sind. Sobald geklärt ist, ob Kleinunternehmer regelung nach § 19 UStG oder Regelbesteuerung gilt, wird taxation.status in src/config/site.ts gesetzt, und der Satz ergänzt sich von selbst. Die Preise ändern sich dadurch nicht.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen Carmeleon Autovermietung, Rasenweg 6, 37434 Krebeck (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
- Die Darstellung der Fahrzeuge auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt. Der Zeitraum wird ab diesem Zeitpunkt fest für den Mieter reserviert.
- Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt.
§ 3 Mietpreis und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
- Der Mietpreis richtet sich nach der Anzahl der Miettage. Für zusammenhängende Zeiträume werden automatisch die Paketpreise angewendet, sofern diese für den Mieter günstiger sind als die Summe der Einzeltage.
- Bei der Buchung werden 30 Prozent des Mietpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bei der Fahrzeugübergabe zu entrichten.
- Die Zahlung der Anzahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte. Der Restbetrag und die Kaution werden bei der Fahrzeugübergabe entrichtet.
- Der Mietzeitraum beginnt mit dem Abholtag und endet mit dem Rückgabetag; beide Tage zählen als Miettage.
§ 4 Kaution
- Bei der Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe von 2.000 € zu hinterlegen.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Fahrzeugs unverzüglich freigegeben, spätestens innerhalb von zehn Werktagen.
- Der Vermieter ist berechtigt, mit der Kaution gegen fällige Forderungen aus dem Mietverhältnis aufzurechnen, insbesondere wegen Schäden, fehlenden Kraftstoffs, Mehrkilometern, Verunreinigungen oder Bußgeldern.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
Die folgende Staffel ist ein branchenüblicher Vorschlag. Sie sollte bewusst gewählt und gegebenenfalls angepasst werden, bevor die Seite online geht.
- Der Mieter kann bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Die Anzahlung wird in voller Höhe erstattet.
- Bei Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Mietbeginn wird die Hälfte der Anzahlung einbehalten.
- Bei Stornierung ab 7 Tagen vor Mietbeginn wird die Anzahlung einbehalten.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug durch Unfall, Diebstahl oder technischen Defekt nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 6 Kein Widerrufsrecht
Bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen mit einem festen Termin besteht kein Widerrufsrecht. Dies folgt aus § 312 g Absatz 2 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach das Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist, wenn der Vertrag einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum für die Erbringung vorsieht.
Der Mieter bestätigt diesen Hinweis ausdrücklich vor Abschluss des Bezahlvorgangs. Die Stornoregelungen nach § 5 dieser Bedingungen bleiben davon unberührt.
§ 7 Voraussetzungen für den Fahrer
- Der Mieter muss das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Mieter muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Bei der Übergabe sind Führerschein und ein amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Ohne diese Nachweise wird das Fahrzeug nicht übergeben; der Mietpreis bleibt in diesem Fall geschuldet.
- Das Fahrzeug darf ausschließlich von im Mietvertrag namentlich benannten Personen geführt werden. Weitere Fahrer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 8 Übergabe und Rückgabe
- Die Übergabe erfolgt persönlich in Krebeck bei Göttingen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Zustand, Kilometerstand und Tankfüllung werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam protokolliert.
- Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenem Tag der jeweils gültige Tagessatz berechnet, mindestens jedoch 300 €.
- Die genauen Uhrzeiten für Übergabe und Rückgabe werden vorab vereinbart. Der Vermieter kann die Übergabe verschieben, wenn das Fahrzeug aus einer vorangehenden Miete verspätet zurückkommt.
§ 9 Kilometer und Kraftstoff
- Im Mietpreis enthalten sind 150 Kilometer je Einzeltag, 450 Kilometer beim Wochenendpaket und 850 Kilometer beim Wochenpaket.
- Jeder darüber hinaus gefahrene Kilometer wird mit 0,50 € berechnet. Vorab gebuchte Kilometerpakete werden zum gleichen Kilometerpreis abgerechnet.
- Vollgetankt übernehmen, vollgetankt zurückgeben. Fehlender Kraftstoff wird zum Tagespreis zuzüglich einer Servicepauschale berechnet.
§ 10 Nutzung des Fahrzeugs
Dem Mieter ist insbesondere untersagt:
- die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Rennen oder Fahrten auf Rennstrecken
- die Nutzung für Fahrsicherheits- oder Fahrertrainings
- die Weitervermietung oder Überlassung an nicht benannte Personen
- die Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt
- das Ziehen von Anhängern sowie das Schleppen anderer Fahrzeuge
- die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten
- das Rauchen im Fahrzeug sowie die Beförderung von Tieren ohne vorherige Absprache
- die Begehung von Straftaten oder Zollverstößen mit dem Fahrzeug
§ 11 Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Fahrten in Länder außerhalb der Europäischen Union sowie in Länder mit erhöhtem Diebstahlrisiko sind ausgeschlossen.
§ 12 Versicherung und Haftung
Die Angaben in diesem Abschnitt müssen zwingend mit dem tatsächlichen Versicherungsvertrag abgeglichen werden. Selbstbeteiligung, Fahrerkreis und Deckungsumfang stehen hier als Annahme und sind vor dem Livegang durch die Werte der Police zu ersetzen.
- Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 € je Schadensfall.
- Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, insbesondere bei Verstößen gegen § 10 dieser Bedingungen, bei Fahrerflucht oder bei Führen des Fahrzeugs durch eine nicht benannte Person.
- Der Mieter haftet für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, in voller Höhe. Dazu zählen insbesondere Schäden an Reifen, Felgen und Unterboden, soweit sie nicht Folge eines versicherten Ereignisses sind.
- Bei einem Unfall ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und der Vermieter zu informieren. Unfallschäden dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters repariert werden.
- Bußgelder, Verwarnungsgelder und Gebühren, die während der Mietzeit anfallen, trägt der Mieter. Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen berechnet der Vermieter eine Pauschale.
§ 13 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Göttingen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026